Das Sabbatjahr - ein Teilzeitmodell

Das Sabbatjahr - ein Teilzeitmodell

Während sich viele Infos in den letzten Jahren mit der Altersteilzeit im Teilzeit- oder Blockmodell befaßten, ist das Sabbatjahr ein wenig in den Hintergrund gerückt. Deshalb hier einige Details dazu:

Grundsätzlich gilt:

  • Gesamtbewilligungszeitraum mind. 1 Jahr - höchstens 7 Jahre; hiervon muss die volle Freistellung mind. 6 Monate, und darf höchstens 12 Monate betragen.
  • Der Bewilligungszeitraum muss spätestens mit Vollendung des 59. Lebensjahres enden.
  • Die Freistellungsphase darf frühestens in der Mitte des Bewilligungszeitraumes beginnen.


Wer z.B. in eine dreijährige Sabbatphase geht, arbeitet zwei Jahre voll und bleibt dann ein Jahr ganz zu Hause.
In diesem Fall erhält der Antragsteller in jedem der 3 Jahre zwei Drittel seiner Bezüge. Die Beihilfeansprüche bleiben während der Gesamtzeit erhalten!


Für die Genehmigung aller Teilzeitmodelle gilt:
"... wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen, kann die nach dem Gesetz zulässige Teilzeitbeschäftigung auf Antrag ... ."

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