Infos zum neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Infos zum neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz

Julia Lentz, Leiterin des Ausschusses 'Recht und Besoldung', informiert:

Am 1. März 2018 tritt das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft, das der Deutsche Bundestag am 30.06.2017 verabschiedet hat. Das Gesetz reformiert die Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke für Bildung und Forschung (sogenannte Schrankenregelungen). Urheberrechtliche Schrankenregelungen sind Vorschriften im Urhebergesetz, die das ausschließliche Recht des Urhebers an seinen Werken begrenzen und bestimmte Formen der Nutzung (zum Beispiel Kopien) ohne Einwilligung der Rechteinhaber erlauben. Hierfür wird in der Regel eine pauschale Vergütung gezahlt. So wird sichergestellt, dass die Nutzung von Werken schnell und einfach möglich ist und die Urheberinnen und Urheber dennoch von ihren Schöpfungen profitieren.

  • 60a UrhG erlaubt es, für den Unterricht und die Lehre an Bildungseinrichtungen (z.B. Schulen und Hochschulen) grundsätzlich bis zu 15 Prozent eines Werkes zu nutzen. Darüber hinaus muss die Nutzung aber lizensiert werden. Für alle reinen „Lehr- und Schulmedien” gilt die 15%-Nutzungserlaubnis ausdrücklich nicht, sie müssen für jedwede Nutzung lizensiert werden.
  • 60b UrhG erleichtert die Herstellung von Unterrichts- und Lehrmedien.

Weitere Informationen sind auf www.filme-im-unterricht.de zu finden. Dort gibt es auch gedrucktes Informationsmaterial (Faltblatt und Poster), das Lehrerinnen und Lehrer kostenlos anfordern können.

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