Nützliche Tipps von Jörg Oesterreich

Nützliche Tipps von Jörg Oesterreich

Entsorgen von Unterlagen

Gerade im Alter türmen sich oft Aktenordner vollgestopft mit Unterlagen. Beim Aussortieren sind Verbraucher unsicher darüber, was noch aufbewahrt werden muss und was bedenkenlos entsorgt werden kann.

Auf den meisten Unterlagen sind sensible, personenbezogene Daten verzeichnet, darum gilt eigentlich nur Schreddern beim Entsorgen.

Kassenbons sind Belege über den Zahlvorgang bei einem Unternehmen (Anschrift) und die jeweilige Gewährleistung; sie sollten drei bis vier Jahre aufbewahrt werden.

Kontoauszüge müssen Privatpersonen nicht grundsätzlich aufbewahren, man sollte sie aber behalten, um eine Zahlung nachzuweisen und solange bis die dreijährige Verjährungsfrist abgelaufen ist.

Rechnungen sollten solange aufbewahrt werden, solange Ansprüche gegen den Betrieb geltend gemacht werden können. Für Werksverträge mit Handwerkern gelten besondere Verjährungsfristen, ansonsten laufen Gewährleistungsansprüche über zwei Jahre.

Versicherungsunterlagen wie der Versicherungsschein und der Antrag haben solange Bestand, wie der Versicherungsvertrag gilt. Vorschnell sollten die Unterlagen aber nicht entsorgt werden, weil sie noch für die Steuererklärung oder für erbrechtliche Dinge von Belang sein könnten (z.B. für Auszahlungen von Renten-und Lebensversicherungen).

 

Altersvermögensgesetz

Beamtete Personen (einschließlich Anwärterinnen und Anwärter, Referendarinnen und Referendare sowie wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzte Beamtinnen und Beamte) sowie Richterinnen und Richter, die Altersvorsorgebeträge zugunsten eines auf ihren Namen lautenden zertifizierten Altersvorsorgevertrages (sog. Riestervertrag) einzahlen, müssen dem NLBV zwecks Inanspruchnahme der steuerlichen Förderung (Altersvorsorgezulage) spätestens bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres, das auf das erste Beitragsjahr folgt, einmalig eine Einverständniserklärung für die Übermittlung der für die Berechnung der Zulage relevanten Daten an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der deutschen Rentenversicherung Bund geben.

Sollten Sie diese Einverständniserklärung noch nicht abgegeben haben, könnten Sie auch einen von Ihrem Vertragsanbieter zur Verfügung gestellten Vordruck nutzen.

Bei Bedarf finden Sie auch auf der  NLBV - Seite weitere Informationen zur privaten Altersvorsorge.

Jörg Oesterreich

PS. Downloads für Pensionärinnen und Pensionäre können Sie auch hier finden.

Zurück