VNL-AKTUELL 2/2019

VNL-AKTUELL 2/2019

Schüler fordert Schadenersatz: BGH betont Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer

Ein ehemaliger Schüler hat nach einem Unfall im Sportunterricht das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt – und bisher vor Gericht immer verloren. Jetzt erzielt er einen Teilerfolg.

Der Bundesgerichtshof (BGH) betont die Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer im Sportunterricht. Sportlehrern obliege die Amtspflicht, etwa erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen. Der BGH hob am Donnerstag in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt auf und wies es zur Neuverhandlung zurück.

Der BGH urteilte über einen sechs Jahre zurückliegenden Fall aus Wiesbaden (Az. III ZR 35/18). Ein Schüler war im Januar 2013 beim Aufwärmen im Schulsport plötzlich zusammengebrochen. Der damals 18-jährige Gymnasiast erlitt irreversible Hirnschäden wegen mangelnder Sauerstoffversorgung. Er ist heute zu 100 Prozent schwerbehindert und muss rund um die Uhr betreut werden.

Der inzwischen 24-Jährige hatte das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt. Er forderte mindestens 500.000 Euro Schmerzensgeld, gut 100.000 Euro für die Erstattung materieller Schäden, eine monatliche Mehrbedarfsrente von etwa 3000 Euro sowie die Feststellung, dass Hessen auch für künftige Kosten aufkommen soll.

In den Vorinstanzen hatte seine Klage keinen Erfolg. Es sei nicht sicher, ob mögliche Fehler der Lehrer bei der Ersten Hilfe sich kausal auf den Gesundheitszustand des Klägers ausgewirkt hätten. Dagegen richtete sich die Revision vor dem BGH. Für den Schüler ist der BGH-Spruch ein Teilerfolg. Dass die Lehrer die Amtspflicht in dem Fall verletzt haben, wird vom Gericht angenommen. Ob dies kausal für die Behinderung des Klägers war, muss noch festgestellt werden.

faz.net 04.04.19

Niedersachsens Beamtinnen und Beamten erhalten ab 01. März höhere Besoldung

Die Bezüge der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhöhen sich zum 01. März 2019 um 3,2 Prozent.

Eine weitere Anhebung um ebenfalls 3,2 Prozent erfolgt dann zum 01. März 2020. Zum 01. März 2021 steigen die Bezüge dann nochmal um 1,4 Prozent. Das teilte der Niedersächsische Finanzminister Reinhold Hilbers mit: „Damit übertragen wir den jüngst vereinbarten Tarifabschluss für die Beschäftigten der Länder wirkungsgleich auf die verbeamteten Kolleginnen und Kollegen im Land“. Die letzte Besoldungserhöhung für die Beamten gab es am 01.06.2018. „Damit ziehen wir die aktuelle Erhöhung drei Monate nach vorne und lassen damit auch die Beamtinnen und Beamten frühzeitig von dem Tarifergebnis profitieren“, betonte Hilbers.

Auch die Anwärterinnen und Anwärter profitieren von dem Tarifabschluss: Sie erhalten zum 01. März 2019 eine Erhöhung um 50 Euro, eine weitere Erhöhung der Anwärterbezüge um 50 Euro erfolgt dann zum 01. März 2020.

https://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/niedersachsens-beamtinnen-und-beamten-erhalten-ab-01-maerz-hoehere-besoldung-174855.html

Ergänzung vom 06.05.2019: Nach Angaben eines Sprechers des Finanzministeriums werde derzeit angestrebt, das Gesetz Mitte Juni im Landtag zu verabschieden, damit die Erhöhung der Besoldung rückwirkend zum 1.3. umgesetzt werden könne. Es ist also frühestens mit dem Juli-Gehalt die Erhöhung zu erwarten. Dieses Hinhalten kritisieren wie der VNL/VDR alle Verbände und Gewerkschaften aufs Schärfste. Der Finanzminister lässt zulasten aller Kolleginnen und Kollegen unnötig zu viel Zeit ins Land ziehen.

Urteil: Unterrichtsausschluss von Schülern bei Infektionsverdacht rechtens - 25. April 2019

WEIMAR. Kinder, die sich mit Windpocken angesteckt haben könnten, dürfen für eine gewisse Zeit vom Schulunterricht ausgeschlossen werden. Ein entsprechendes Verbot für zwei Kinder, die Kontakt mit einem infizierten anderen Kind hatten, sei eine geeignete Maßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz, teilte das Verwaltungsgericht in Weimar am Donnerstag mit.

Die Entscheidung fiel bereits am 14. März. Demnach hatte sich eine Mutter in einem Eilverfahren gegen den Ausschluss ihrer beiden Kinder für 16 Tage von der Schule gewehrt.

Nach Auffassung des Gerichts sei das Schulbetretungsverbot auch deshalb erforderlich gewesen, weil die beiden Kinder keinen vollständigen Impfschutz und auch keine nachträgliche Schutzimpfung erhalten hatten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte unlängst die Diskussion um die Einführung einer Impfpflicht für Kita- und Schulkinder eröffnet. Anfang Mai will Spahn einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Er persönlich befürworte grundsätzlich verpflichtende Masernimpfungen hatte der CDU-Politiker verlauten lassen. - dpa

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