VNL/VDR begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot

VNL/VDR begrüßt Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot

  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot begrüßt
  • Beamtenstatus sorgt für Verlässlichkeit und Neutralität gerade auch im Schulbereich

Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte - VNL/VDR begrüßt ebenso wie der dbb beamtenbund und tarifunion ausdrücklich die heutige (12.06.2018) Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum beamtenrechtlichen Streikverbot. „Das heute verkündete Bundesverfassungsgerichtsurteil ist richtig. Lehrkräfte erfüllen wie Polizisten, Finanzbeamte und Feuerwehrleute hoheitliche Aufgaben und müssen daher Beamte sein. Über den Beamtenstatus sind Verlässlichkeit und Neutralität der Leistungen des Staates in der Bundesrepublik Deutschland abgesichert. Schüler und Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass die Wissensvermittlung an Schulen jederzeit verlässlich stattfindet“, so Torsten Neumann, VNL/VDR-Landesvorsitzender, in einer ersten Einschätzung des Urteils.

Lehrkräfte müssen aus Sicht des VNL/VDR Beamte sein. Dafür genießen sie die besondere Fürsorge des Staates. Das macht Beamtinnen und Beamte unabhängig von Regierungen, politischen oder sonstigen Einflüssen. Diese Unabhängigkeit ist ein sehr hohes Gut und Grundlage der pädagogischen Freiheit und der pädagogischen Verantwortung von Lehrkräften. Der VNL/VDR begrüßt, dass sich nach streckenweise ideologisch geführten Diskussionen die Vernunft durchgesetzt hat.

Das heutige Gerichtsurteil gewährleistet auch die Attraktivität des Lehrerberufs. Gerade hier sieht der VNL/VDR großen Handlungsbedarf für Niedersachsens Landesregierung. Die derzeitige Einstellungsrunde zeigt, dass der Beamtenstatus allein nicht ausreicht, um genügend neue Lehrkräfte nach Niedersachsen zu holen. Die Besoldung muss insbesondere im Ober-, Real-, Hauptschul- und Primarbereich angehoben werden. In Niedersachsen werden die Lehrkräfte für diese Schulformen, anders als in vielen anderen Bundesländern, noch immer nach A 12 besoldet. „Es zeigt sich, dass ein Beamtenstatus allein nicht ausreicht, eine Abkehr von Niedersachsen zu stoppen. Auch bei uns müssen alle Lehrkräfte mindestens nach A 13 besoldet werden“, fordert Neumann mit Blick auf die im neuen Schuljahr erneut drohende schlechte Unterrichtsversorgung.

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