VNL/VDR zur geplanten Schulgesetznovelle

VNL/VDR zur geplanten Schulgesetznovelle

Befristetes Beibehalten der Förderschule Lernen nur winziger Schritt
Umsetzung der Inklusion weiterhin fortsetzen – aber:
Rahmenbedingungen an allen Schulen endlich nachhaltig verbessern

Der Verband Niedersächsischer Lehrkräfte - VNL/VDR fordert von der Landesregierung, die Umsetzung der Inklusion trotz vieler Probleme weiterhin fortzusetzen. Die Inklusion an Niedersachsens Schulen läuft noch immer nicht rund. Sie ist weiterhin eine Baustelle, die sowohl Lehrkräfte wie Schülerinnen und Schüler belastet. Deshalb sieht der VNL/VDR in der zeitlich begrenzten Möglichkeit, Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen bis 2028 weiterhin vorzuhalten bzw. Lerngruppen für Schülerinnen und Schüler mit entsprechendem Förderbedarf an allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I einzurichten, einen praktikablen Weg, etwas Druck aus den Schulen zu nehmen. „Dabei ist diese Maßnahme nur ein winziger Schritt, sozusagen ein kurzes Atemholen. Die Zeit muss genutzt werden, um endlich die Rahmenbedingungen für eine gelingende Umsetzung der Inklusion nachhaltig zu verbessern. Dazu gehören nicht nur Förderschullehrkräfte – sie sind die Experten für Inklusion – sondern auch ausreichend qualifiziertes Unterstützungspersonal fest angestellt an allen Schulen“, fordert der VNL/VDR-Landesvorsitzende Torsten Neumann mit Blick auf die geplante Schulgesetznovellierung, über die heute (24.01.2018) im Landtag in Hannover debattiert worden ist.

Für den VNL/VDR ist es wichtig, dass die Rahmenbedingungen an den Schulen verbessert werden, unter denen die gemeinsame Beschulung aller Schülerinnen und Schüler und insbesondere die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit ihren sehr unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen gelingen kann. Schulen, die einen besonders hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen, müssen durch eine entsprechend hohe Ressourcenzuteilung gestärkt werden. Die Lehrerfort- und -weiterbildung muss inhaltlich noch mehr auf die Praxis vor Ort eingehen.

Die Landesregierung geht in ihrem Entwurf zur Schulgesetznovelle offensichtlich davon aus, dass die Ressourcen bis 2028 soweit vorhanden sein werden, dass die Förderschulen Lernen spätestens dann geschlossen werden können. „Ob die Rahmenbedingungen in allen Regionen bis dahin wirklich soweit zufriedenstellend sein werden, wird abgewartet werden müssen. Letztendlich wird es auch zu diesem Zeitpunkt Schülerinnen und Schüler geben, die an den weiterführenden Schulen nicht zurechtkommen werden. Wir vom VNL/VDR befürchten, dass diese Regelungen wieder auf dem Rücken der Kolleginnen und Kollegen ausgetragen werden“, so Neumann abschließend, der auch das verkürzte Beteiligungsverfahren bei der Beratung der Schulgesetznovelle kritisiert.

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